Für Ihre Planung

Nennen Sie Abhol- und Zielland, die Art der Ware und ob sie dauerhaft ausgeführt wird oder nur vorübergehend, etwa für eine Messe oder Vorführung, ins Ausland geht. Innerhalb der EU sind für Waren im freien Verkehr meist keine Zollformalitäten nötig; bei Zielen wie der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kommen Ausfuhr- und Einfuhrpapiere hinzu. Klären Sie mit Ihrer Exportabteilung oder einem Zolldienstleister, welche Dokumente erforderlich sind und wer sie erstellt, und planen Sie für Formalitäten zusätzliche Zeit ein.

EU-Binnenmarkt oder Drittland

Zwischen EU-Mitgliedstaaten genügen für Waren im freien Verkehr in der Regel Lieferschein, Rechnung oder Proforma-Rechnung und Frachtbrief. Bei Drittländern wie der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich sind Zollanmeldungen für Ausfuhr und Einfuhr erforderlich; das kostet Zeit und muss in die Planung. Für Muster und Exponate, die zurückkommen, kann ein Carnet ATA die Abwicklung vereinfachen.

Was bei hochwertiger Ware zusätzlich zu klären ist

Prüfen Sie, ob Ihre Ware besonderen Ausfuhrbestimmungen unterliegt, etwa bei bestimmter Technik oder Elektronik; das klärt Ihre Exportkontrolle. Klären Sie die gewünschte Absicherung und deren Umfang gesondert vor der Beauftragung. Nennen Sie uns außerdem, ob am Ziel ein Zollagent die Ware übernimmt oder direkt an den Empfänger geliefert wird.

Zeitplan mit Grenzübergang

Zollabfertigung kann je nach Grenze, Uhrzeit und Vollständigkeit der Papiere unterschiedlich lange dauern. Planen Sie deshalb einen Puffer ein und vermeiden Sie bei Drittlandzielen Zustelltermine direkt nach dem Grenzübertritt. Wir besprechen mit Ihnen einen realistischen Ablauf.

Darauf kommt es an

  • Abhol- und Zielland in der Anfrage angeben
  • Dauerhafte oder vorübergehende Ausfuhr benennen
  • Zuständigkeit für Zoll- und Begleitpapiere vorab klären