Für Ihre Planung

Lesen Sie vor der Beauftragung, welche Regelungen für Änderungen und Absagen im Angebot stehen, und fragen Sie nach, wenn nichts dazu erkennbar ist. Benennen Sie intern eine Person, die Änderungen verbindlich mitteilen darf, damit keine widersprüchlichen Nachrichten entstehen. Teilen Sie bei einer Verschiebung gleich mit, ob sich auch Packstückzahl, Ansprechpartner oder Zugang ändern, denn dann wird der Umfang insgesamt neu abgestimmt.

Darauf kommt es an

  • Änderungs- und Absageregeln vor Beauftragung lesen
  • Eine Person für verbindliche Änderungen benennen
  • Mitgeänderte Angaben bei Verschiebung gleich nennen